Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen BJJ DOJO BERLIN (im Folgenden: „Dojo“), Bergmannstr. 5, Haus 5, 2. OG, 10961 Berlin, vertreten durch Rodrigo Fernandes, und den Mitgliedern (im Folgenden: „Mitglied“).
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Mitgliedschaft und Nutzung
§ 2 Kündigung und Beiträge
§ 3 Regeln und Haftung
§ 4 Sonderregelungen
§ 5 Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied
§ 6 Datenschutz und Änderungen der AGB
§ 7 Fotos und Datenschutz
§ 8 Rechtliches
(a) Wer das BJJ DOJO Berlin nutzt – sei es als festes Mitglied oder im Rahmen eines Einzelbesuchs (z. B. Drop-In, Open Mat, Probetraining) – erkennt mit dem Betreten der Räumlichkeiten und der Zahlung des jeweiligen Beitrags die geltenden AGB und Dojo-Regeln an.
(b) Eine reguläre Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Trainingsangeboten gemäß dem gebuchten Tarif und im Rahmen der Platzverfügbarkeit.
(c) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars und der ersten Zahlung (z. B. via App oder Überweisung).
(d) Für reguläre Mitgliedschaften gilt eine vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund gemäß § 5 möglich.
(e) Es besteht kein Anspruch auf Durchführung aller angebotenen Kurse. Ausfälle einzelner Stunden oder Kursformate berechtigen nicht zur Kündigung oder Rückerstattung.
(f) Die Mitgliedsbeiträge sind auch dann zu entrichten, wenn das Mitglied nicht am Unterricht teilnimmt.
(a) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des laufenden Vertragszeitraums gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch jeweils um einen Monat.
(b) Kündigungen sind ausschließlich per E‑Mail an membership@bjj.berlin zu erklären. Kündigungen über andere Kanäle (z. B. WhatsApp, Telegram, Instagram, persönlich, Brief) gelten als informell und werden nicht berücksichtigt.
(c) Das Dojo behält sich eine Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen ab Zugang der Kündigung vor. Die Bearbeitungszeit hat keinen Einfluss auf die Fristwahrung.
(d) Bei Zahlungsproblemen können gesetzliche Verzugszinsen, angemessene Mahnkosten (für nachweislich angefallene Aufwendungen) sowie Rücklastschrift-/Zahlungsdienstleistergebühren in tatsächlich angefallener Höhe gegenüber dem Mitglied geltend gemacht werden.
(e) Rückerstattungen bereits gezahlter Beiträge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch bei vorzeitiger Kündigung, Nichtnutzung oder nachträglicher Unzufriedenheit. Eine Erstattung erfolgt ausschließlich bei nachweisbarem Fehler des Dojos (z. B. doppelte Abbuchung). Mit Vertragsabschluss erkennt das Mitglied diese Regelung ausdrücklich an.
(f) Bei Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge ist das Dojo berechtigt, personenbezogene Daten zum Zweck der Forderungsbeitreibung an ein Inkassounternehmen zu übermitteln.
(g) Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der E‑Mail an membership@bjj.berlin (Zeitstempel Europe/Berlin). Bei außerordentlichen Kündigungen gilt der Eingang erst mit Vorliegen aller erforderlichen Nachweise gemäß § 5.
(h) Vorausbezahlte Laufzeiten (z. B. Jahresbeitrag): Eine ordentliche Kündigung kann jederzeit erklärt werden; sie wirkt zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht (vgl. § 2(e)).
(a) Die Mitgliedschaft ist personengebunden und darf nicht auf Dritte übertragen werden.
(b) Beim Betreten des Dojos hat sich das Mitglied über die App MAAT auszuweisen. Eine Teilnahme am Training ohne gültige Registrierung ist nicht gestattet.
(c) Die Hausordnung des Dojos ist jederzeit einzuhalten. Verstöße können zum Ausschluss vom Training führen.
(d) Das Dojo übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände. Für Sach- oder Personenschäden haftet das Dojo nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(a) Gerät ein Mitglied mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug, ist das Dojo berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird der noch ausstehende Gesamtbetrag bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit in voller Höhe fällig und dem Mitglied in Rechnung gestellt.
(b) Eine temporäre Pausierung der Mitgliedschaft für einen Zeitraum von 1 bis maximal 3 Monaten ist ausschließlich bei krankheits- oder verletzungsbedingtem Trainingsausfall möglich. Hierfür ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Rückwirkende Pausierungen sind ausgeschlossen. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen per E‑Mail an membership@bjj.berlin.
(c) Bei Zahlungsverzug kann das Dojo den Zugang zum Training bis zum Ausgleich der Forderung sperren. Die Sperre pausiert die Vertragslaufzeit nicht und begründet keinen Erstattungsanspruch.
(a) Eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist nur unter folgenden Bedingungen und mit entsprechendem Nachweis möglich:
i. Schwangerschaft: Die Mitgliedschaft kann fristlos pausiert oder gekündigt werden, wenn das Mitglied schwanger ist. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen.
ii. Umzug: Bei einem Wohnsitzwechsel in eine Entfernung von über 50 km vom Dojo kann die Mitgliedschaft gekündigt werden. Als Nachweis ist eine Meldebescheinigung oder ein vergleichbares offizielles Dokument erforderlich.
iii. Schwere Verletzung/Erkrankung: Liegt eine ärztlich bestätigte Verletzung oder Erkrankung vor, die voraussichtlich zu mehr als drei Monaten Trainingsunfähigkeit führt, kann die Mitgliedschaft außerordentlich gekündigt werden. Hierfür ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
(b) Wirksam und fristwahrend ist die außerordentliche Kündigung erst mit Eingang aller erforderlichen Nachweise (Zeitzone: Europe/Berlin) per E‑Mail an membership@bjj.berlin. Vorherige Mitteilungen ohne Nachweise sind unbeachtlich. Keine Rückwirkung, keine Rückerstattung. Vertragsende erst nach der schriftlichen Bestätigung des Dojos. Bearbeitungszeit bis 4 Wochen.
(a) Persönliche Daten werden gemäß der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) vertraulich und zweckgebunden verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung.
(b) Das Dojo behält sich vor, die AGB bei Bedarf zu ändern. Mitglieder werden darüber rechtzeitig informiert. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
(a) Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des Dojos erklären sich Mitglieder (bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte) damit einverstanden, dass Foto‑ und Videoaufnahmen, auf denen sie ggf. zu erkennen sind, für die Webseite und soziale Medien des Dojos verwendet werden dürfen. Eine kommerzielle Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
(b) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Inhalte werden im Rahmen des Zumutbaren entfernt.
(c) Die Innenräume des Dojos sind aus Sicherheitsgründen mit Videokameras ausgestattet. Die Aufnahmen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) und werden automatisch nach 10 Tagen gelöscht, sofern kein sicherheitsrelevanter Vorfall vorliegt. Der Zugriff ist ausschließlich autorisiertem Personal vorbehalten. Mit dem Betreten des Dojos erklären sich Mitglieder und Besucher mit der Videoüberwachung einverstanden.
(a) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
(b) Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB hat die deutsche Version Vorrang.
Stand: 14.08.2025
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Das BJJ Dojo bietet in Kreuzberg ein offenes, integratives, kollaboratives und kreatives Umfeld zum Erlernen des brasilianischen Jiu-Jitsu, Yoga und Selbstverteidigung.
Montag-Freitag:
15:30h – 21:30h
Samstag: 10:30h -15:00h
Sonntag: Geschlossen