Bitte lies unsere AGB durch. Am Ende kannst du den App-Download freischalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen BJJ DOJO BERLIN (im Folgenden: „Dojo“), Bergmannstr. 5, Haus 5, 2. OG, 10961 Berlin, vertreten durch Rodrigo Fernandes, und den Mitgliedern (im Folgenden: „Mitglied“).


Inhaltsverzeichnis

§ 1 Mitgliedschaft und Nutzung
§ 2 Kündigung und Beiträge
§ 3 Regeln und Haftung
§ 4 Sonderregelungen
§ 5 Ergänzende Online-Angebote
§ 6 Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied
§ 7 Datenschutz und Änderungen der AGB
§ 8 Fotos und Datenschutz
§ 9 Rechtliches


§ 1 Mitgliedschaft und Nutzung

(a) Wer das BJJ DOJO Berlin nutzt – sei es als festes Mitglied oder im Rahmen eines Einzelbesuchs (z. B. Drop-In, Open Mat, Probetraining) – erkennt mit dem Betreten der Räumlichkeiten und der Zahlung des jeweiligen Beitrags die geltenden AGB und Dojo-Regeln an.

(b) Eine reguläre Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den Trainingsangeboten sowie zur Nutzung ergänzender Angebote gemäß dem gebuchten Tarif und im Rahmen der Platzverfügbarkeit.

(c) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Absenden des elektronischen Anmeldeformulars (Textform) und der ersten Zahlung (z. B. via App oder Überweisung). Das für den Zugang verwendete MAAT-Konto (E-Mail) dient als Identifikationsmerkmal des Mitglieds; die im Formular angegebene E-Mail muss mit dem MAAT-Konto übereinstimmen.

(d) Für reguläre Mitgliedschaften gilt eine vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund gemäß § 6 möglich.

(e) Es besteht kein Anspruch auf Durchführung aller angebotenen Kurse. Ausfälle einzelner Stunden oder Kursformate berechtigen nicht zur Kündigung oder Rückerstattung.

(f) Die Mitgliedsbeiträge sind auch dann zu entrichten, wenn das Mitglied nicht am Unterricht teilnimmt.

(g) Die Mitgliedschaft kann neben dem Präsenztraining auch ergänzende, vom Dojo bereitgestellte Angebote umfassen, insbesondere digitale oder onlinebasierte Inhalte. Diese stellen eine Zusatzleistung dar und begründen keinen Anspruch auf bestimmte Inhalte oder deren Verfügbarkeit.


§ 2 Kündigung und Beiträge

(a) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des laufenden Vertragszeitraums gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch jeweils um einen Monat.

(b) Kündigungen sind ausschließlich per E‑Mail an membership@bjj.berlin zu erklären. Kündigungen über andere Kanäle (z. B. WhatsApp, Telegram, Instagram, persönlich, Brief) gelten als informell und werden nicht berücksichtigt.

(c) Das Dojo behält sich für die Bearbeitung von Kündigungen, Anträgen auf Pausierung, außerordentlichen Kündigungen sowie sonstigen vertragsrelevanten Anfragen eine Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen ab Zugang der vollständigen Unterlagen vor. Die Bearbeitungszeit hat keinen Einfluss auf die Fristwahrung.

(d) Bei Zahlungsproblemen können gesetzliche Verzugszinsen, angemessene Mahnkosten (für nachweislich angefallene Aufwendungen) sowie Rücklastschrift-/Zahlungsdienstleistergebühren in tatsächlich angefallener Höhe gegenüber dem Mitglied geltend gemacht werden.

(e) Rückerstattungen bereits gezahlter Beiträge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch bei vorzeitiger Kündigung, Nichtnutzung oder nachträglicher Unzufriedenheit. Eine Erstattung erfolgt ausschließlich bei nachweisbarem Fehler des Dojos (z. B. doppelte Abbuchung). Mit Vertragsabschluss erkennt das Mitglied diese Regelung ausdrücklich an.

(f) Bei Nichtzahlung der Mitgliedsbeiträge ist das Dojo berechtigt, personenbezogene Daten zum Zweck der Forderungsbeitreibung an ein Inkassounternehmen zu übermitteln.

(g) Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der E‑Mail an membership@bjj.berlin (Zeitstempel Europe/Berlin). Bei außerordentlichen Kündigungen gilt der Eingang erst mit Vorliegen aller erforderlichen Nachweise gemäß § 6.

(h) Vorausbezahlte Laufzeiten (z. B. Jahresbeitrag): Eine ordentliche Kündigung kann jederzeit erklärt werden; sie wirkt zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit. Eine anteilige Erstattung erfolgt nicht (vgl. § 2(e)).


§ 3 Regeln und Haftung

(a) Die Mitgliedschaft ist personengebunden und darf nicht auf Dritte übertragen werden.

(b) Beim Betreten des Dojos hat sich das Mitglied über die App MAAT auszuweisen. Eine Teilnahme am Training ohne gültige Registrierung ist nicht gestattet.

(c) Die Hausordnung des Dojos ist jederzeit einzuhalten. Verstöße können zum Ausschluss vom Training führen.

(d) Das Dojo übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände. Für Sach- oder Personenschäden haftet das Dojo nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.


§ 4 Sonderregelungen

(a) Gerät ein Mitglied mit der Zahlung von drei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug, ist das Dojo berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich zum Vertragsende zu kündigen. In diesem Fall wird der noch ausstehende Gesamtbetrag bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit sofort in voller Höhe fällig und dem Mitglied in Rechnung gestellt. Erfolgt keine Begleichung, gelten die Regelungen gemäß § 2(e).

(b) Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn das Mitglied aufgrund einer ärztlich bestätigten Erkrankung oder Verletzung vorübergehend vollständig daran gehindert ist, an jeglicher Form körperlicher Betätigung teilzunehmen. Die Pausierung kann für einen Zeitraum von mindestens einem und maximal drei zusammenhängenden Monaten beantragt werden.

     (i) Teilweise Einschränkungen, einzelne Verletzungen, reduzierte Belastbarkeit oder vorsorgliche ärztliche Empfehlungen (z. B. Schonung, Anpassung des Trainings oder Reduktion der Intensität) begründen keinen Anspruch auf Pausierung. In diesen Fällen gelten insbesondere die ergänzenden Online-Angebote gemäß § 5 als zumutbare Nutzungsmöglichkeit.

     (ii) Das ärztliche Attest muss die vollständige Trainingsunfähigkeit sowie den voraussichtlichen Zeitraum eindeutig benennen. Allgemeine oder unklare Bescheinigungen sind nicht ausreichend.

(c) Bei Schwangerschaft besteht ein Anspruch auf Pausierung der Mitgliedschaft. Die Pausierung beginnt frühestens nach Ablauf der in § 2(c) genannten Bearbeitungsfrist und kann bis zum Ende der Schwangerschaft sowie für einen anschließenden Erholungszeitraum von maximal sechs Monaten nach der Geburt gewährt werden.

(d) Die Pausierung erfolgt monatsweise auf Antrag gemäß § 2(c).

     (i) Eine rückwirkende Pausierung ist ausgeschlossen.

     (ii) Eine genehmigte Pausierung unterbricht die Zahlungspflicht für den bewilligten Zeitraum, verlängert jedoch die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit entsprechend. Der pausierte Zeitraum wird an das reguläre Vertragsende angehängt. Eine Verlängerung der Pausierung ist nur bei fortbestehender, ärztlich bestätigter medizinischer Notwendigkeit möglich.

(e) Bei Zahlungsverzug kann das Dojo den Zugang zum Training bis zum Ausgleich der Forderung sperren. Die Sperre pausiert die Vertragslaufzeit nicht und begründet keinen Erstattungsanspruch.

 


§ 5 Ergänzende Online-Angebote

(1) Ergänzend zu den Präsenz-Trainingsangeboten stellt das Dojo seinen Mitgliedern im Rahmen der Mitgliedschaft Zugang zu einer internen Online-Lernplattform unter https://bjj.berlin/videos zur Verfügung.

(2) Die Online-Lernplattform stellt eine zusätzliche Trainings- und Lernmöglichkeit dar und keinen Ersatz für den Präsenzunterricht. Die Verfügbarkeit dieser Online-Angebote ist nicht an eine persönliche Anwesenheit am Trainingsort gebunden und begründet keinen Sonderkündigungsgrund.

(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl, Aktualität oder dauerhafte Verfügbarkeit der Inhalte besteht nicht. Das Dojo behält sich vor, Inhalte jederzeit anzupassen oder zu entfernen.


§ 6 Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied

Eine außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn dem Mitglied die Fortsetzung der Mitgliedschaft auch unter Berücksichtigung einer Pausierung gemäß § 4 objektiv und dauerhaft unzumutbar ist. Sie ist ausschließlich unter den nachfolgenden Voraussetzungen und mit entsprechendem Nachweis zulässig:

   (i) Schwere Erkrankung: Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn eine ärztlich bestätigte schwere Erkrankung vorliegt, die das Mitglied nachweislich und dauerhaft über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten daran hindert, an jeglicher Form körperlicher Betätigung teilzunehmen und eine Pausierung gemäß § 4 nicht ausreichend oder zumutbar ist.

Vorübergehende Erkrankungen, leichte oder mittlere Verletzungen, allgemeine Belastungsunfähigkeit oder vorsorgliche ärztliche Empfehlungen (z. B. Schonung, Reduktion der Belastung oder Trainingsanpassungen) begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht.

   (ii) Wirksam und fristwahrend ist die außerordentliche Kündigung erst mit Eingang aller erforderlichen Nachweise per E-Mail an membership@bjj.berlin (Zeitstempel Europe/Berlin). Maßgeblich ist § 2(c). Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. Das Vertragsende tritt erst mit schriftlicher Bestätigung des Dojos ein.

 


§ 7 Datenschutz und Änderungen der AGB

(a) Persönliche Daten werden gemäß der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) vertraulich und zweckgebunden verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Zustimmung.

(b) Das Dojo behält sich vor, die AGB bei Bedarf zu ändern. Mitglieder werden darüber rechtzeitig informiert. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.


§ 8 Fotos und Datenschutz

(a) Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des Dojos erklären sich Mitglieder (bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte) damit einverstanden, dass Foto‑ und Videoaufnahmen, auf denen sie ggf. zu erkennen sind, für die Webseite und soziale Medien des Dojos verwendet werden dürfen. Eine kommerzielle Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

(b) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Inhalte werden im Rahmen des Zumutbaren entfernt.

(c) Die Innenräume des Dojos sind aus Sicherheitsgründen mit Videokameras ausgestattet. Die Aufnahmen erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) und werden automatisch nach 10 Tagen gelöscht, sofern kein sicherheitsrelevanter Vorfall vorliegt. Der Zugriff ist ausschließlich autorisiertem Personal vorbehalten. Mit dem Betreten des Dojos erklären sich Mitglieder und Besucher mit der Videoüberwachung einverstanden.


§ 9 Rechtliches

(a) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

(b) Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB hat die deutsche Version Vorrang.


Stand: 16.12.2025